GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der in diesem Prospekt angeführten Leistungsbeschreibungen. Die Teilnehmer können sich schriftlich anmelden (Anmeldekarte liegt dem Prospekt bei.)
Mit seiner Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Teilnehmer erkennt mit der Anmeldung verbindlich unsere Reisebedingungen an.
Für den Veranstalter wird der Reisevertrag verbindlich, wenn die Reisebestätigung dem Anmelder mindestens einen Monat vor Reiseantritt oder - bei späterer Anmeldung innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Anmeldung zugegangen ist.


2. Zahlung:
Mit Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter wird eine Anzahlung In Höhe von 20 %  des Reisepreises fällig. Die Zahlung kann erfolgen durch Beilegen eines Verrechnungsschecks, per Nachnahme oder durch Überweisung, wobei stets die Nummer der Reise, der Reisetermin sowie vor allem Name und Anschrift des Reiseteilnehmers angegeben werden müssen. Entscheidend ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Veranstalters. Die Restzahlung ist spätestens drei Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige vorherige Aufforderung zu leisten (Gutschrift bei Christoph del Bondio - zu beachten ist der lange Bankweg von ca. einer Woche).


3. Leistungen und Preise:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des Kataloges verbindlich. Der Teilnehmer versichert, dass  ihm die Leistungsbeschreibungen bekannt sind.
Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wichtigen und nachgewiesenen Gründen - wie z. B. Steuererhöhungen u ä. - zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Falls eventuelle Preiserhöhungen 10% übersteigen ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach der Bekanntgabe ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.


4. Flugreisen:
Durch die Buchung des Teilnehmers sind die ".Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften" Gegenstand des Luftbeförderungsvertrages geworden. Ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Flugplanes und der Streckenführung kann unter Umständen erforderlich sein und berechtigt nicht zum Rücktritt von der Reise.


5. Rücktritt von der Reise:
Der Rücktritt von einer Reise wird wirksam an  dem Tag,. an dem die Rücktrittserklärung des Teilnehmers schriftlich beim Veranstalter eingeht.  Als Stornogebühren werden bei Rücktritt von der Reise
bis zum 28. Tag die Anzahlung
bis zum 14. Tag 50% des Reisepreises.
ab dem 14. Tag der Reisepreis berechnet.
Abweichend von obiger Regelung werden bei den Veranstaltungen Pyrenäenrallye und Transpyrenaica  wegen des extremen organisatorischen Aufwandes immer 100 % Stornokosten berechnet.
Eine Reiserücktrittsversicherung müssen die Teilnehmer aller Reisen selbst abschließen. Der Beweis, dass Aufwendungen nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind, ist nicht zulässig.


6. Umbuchungen:
Umbuchungen sind bis 14 Tage vor Reiseantritt nur zwischen gleichwertigen oder zugunsten einer höherwertigen Reise möglich.


7. Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
Wird eine im Prospekt ausgeschriebene oder dem Teilnehmer anderweitig bekannt gegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten die Teilnehmer unverzüglich zurück.

 

8. Gewährleistung:

Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht   vertragsgemäß erbracht werden, so ist der Teilnehmer berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Beruht die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf Umständen, die nach Vertragsschluss eingetreten und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt
worden sind, so ist der Veranstalter berechtigt, durch die Erbringung einer gleich - oder höherwertigen Ersatzleistung, die dem Charakter der geschuldeten Leistung nahe kommt, Abhilfe zu schaffen.
Sollten im Programm vorgesehene Programmteile aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, so kann der Veranstalter dafür auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
Sofern Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Teilnehmer unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat.  In sonstigen Fällen ist die Reiseleitung des Veranstalters zu verständigen. Die Reiseleiter des Veranstalters sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Eine Mängelanzeige muss in jedem Fall innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Rückkehr beim Veranstalter vorgelegt werden.


9. Haftung:
Der Veranstalter haftet als Reiseveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen zum Zeitpunkt der Drucklegung des Programms, für die ordnungsgemäße Auswahl und Vermittlung der Leistungsträger (Hotels u. ä.) sowie für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und - abwicklung.
Der Teilnehmer nimmt an den Reisen auf eigene Gefahr teil. Jeder Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist. Die Reiseleiter sind berechtigt, einen Teilnehmer, der die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Reiseentgelts.
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung selbst verantwortlich, auch wenn er dem Tourguide folgt. Es gelten die Beförderungsbedingungen der in Anspruch genommenen Transportunternehmen. Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz im Rahmen des Reisevertragsrechts beschränkt sich insgesamt auf die dreifache Höhe des Reisepreises.
Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.

 

10. Versicherungen:                                  
Jeder Teilnehmer muss eine ausreichende Kranken, Unfall - und Rückholversicherung haben.  Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung 

 

11.Generelles: 

Falls einzelne oder gesamte Bestimmungen der oben aufgeführten Punkte in irgendeiner Form den entsprechenden Paragraphen des BGB widersprechen sollten, werden sie automatisch durch die jeweils aktuell geltenden Regelungen des BGB ersetzt. 

 

Allgemeine Bestimmungen:  

Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
Die Änderung der Leistungen und Preise ist vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern, Druckfehlern oder Rechenfehlern, soweit dies unter Beachtung von Sinn und Zweck sowie der vertragsgemäßen Kosten der Veranstaltung für den Teilnehmer zumutbar ist oder soweit dies durch Umstände erforderlich ist, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann (z. B. wesentliche Änderung der Wechselkurse). Alle Angaben in diesem Prospekt werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Veranstalter aller Reisen, soweit nicht anders angegeben ist: Christoph del Bondio  C. Can Calo 38   E-17830 Mieres (Girona) Spanien

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Veranstalters.